Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche im Hinblick auf den Liefergegenstand beträgt zwölf Monate seit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass er den Liefergegenstand nach Erhalt überprüft und Deublin Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erhalt, schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen Deublin unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
Bei jeder Mängelrüge steht Deublin das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Besteller DEUBLIN die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Deublin kann von dem Besteller verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an Deublin auf Kosten von Deublin zurückschickt. Erweist sich eine Mängelrüge des Bestellers als vorsätzlich oder grob fahrlässig unberechtigt, so ist er Deublin zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen – z.B. Prüf- oder Versandkosten – verpflichtet.
Sachmängel wird Deublin nach eigener Wahl durch für den Besteller kostenlose Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung des fehlerhaften Teiles oder des ganzen Liefergegenstandes) beheben.
Die zum Zwecke der Nacherfüllung anfallenden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten übernimmt Deublin, sofern nicht Ziffer 5.3 Satz 4 unserer AGBs eingreift.
Der Besteller wird Deublin die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder wenn Deublin mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Besteller das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an Deublin den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von Deublin den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
Von Deublin ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Deublin über.
Deublin übernimmt keine Sachmängelhaftung für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Lagerung, fehlerhafte Aufbewahrung, fehlerhaften Transport, fehlerhafte Montage, fehlerhafte Inbetriebnahme, mangelhafte Instandhaltung, fehlerhafte Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch den Besteller, Verwendung von nicht geeignetem Zubehör oder nicht geeigneten Ersatzteilen oder durch natürliche Abnutzung entstehen, sofern die Schäden nicht von Deublin zu vertreten sind.
Schlägt die Beseitigung eines Sachmangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist sie dem Besteller unzumutbar oder hat Deublin sie nach § 439 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Besteller nach seiner Wahl den den mangelhaften Liefergegenstand betreffenden Vertrag rückgängig machen oder eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen oder einfachen Schadensatz oder Schadensersatz statt der Leistung oder den Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen.
Eine Deublin Drehdurchführung ist ein Präzisionsteil und sollte entsprechend behandelt werden. Es ist ein rotierendes Dichtungselement - nicht nur ein beliebiges Einbauteil. Eine unsachgemäße Verwendung kann zu vorzeitiger Leckage oder Ausfall führen. Auch wenn Deublin Drehdurchführungen Qualitätsprodukte sind, die mit hoher Präzision gefertigt werden, so handelt es sich dennoch um Verschleißteile. Es ist wichtig, dass sie regelmäßig überprüft werden. Wenn sich die Dichtungen abnutzen, muss die Drehdurchführung ersetzt oder repariert werden, um die Folgen von Leckagen zu vermeiden.
Deublin Drehdurchführungen dürfen niemals für andere als die im Katalog angegebenen Anwendungen eingesetzt werden. Bitte setzen Sie sich im Zweifelsfall mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der technischen Kundenberatung unter [email protected] oder +49-6131-4998-140 in Verbindung
Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Besteller von Deublin überlassenen Informationsmaterial sowie Produkt beschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Anwender von Deublin Produkten sollten sicher sein, dass sie die Spezifikationen von Deublin überprüft haben und über ausreichende Erfahrung und Schulung verfügen, bevor sie Deublin Produkte installieren oder einsetzen. Die Hauptverantwortung für den sicheren und korrekten Betrieb von Deublin Produkten liegt beim Anwender und seinen Mitarbeitern. Deublin bietet auf Anfrage gerne Unterstützung an.
WARNUNG Deublin Drehdurchführungen dürfen nicht zur Durchführung brennbarer Medien (Flammpunkt ≤ 60 ° C oder 140° F) genutzt werden, da Leckagen zu Explosion oder Feuer führen kann. Deublin Drehdurchführungen müssen gemäß den Standardsicherheitsrichtlinien für das verwendete Medium eingesetzt werden. Die EInsatzumgebung muss gut belüfteten sein. Die Nutzung unserer Produkte mit gefährlichen oder korrosiven Medien ist strikt untersagt.
Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Besteller von DEUBLIN überlassenen Informationsmaterial sowie Produkt beschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Formular Sachmangelhaftung für Drehdurchführungen
Formular Sachmangelhaftung für Schleifringe
WARNUNG
Deublin Drehdurchführungen dürfen nicht zur Durchführung brennbarer Medien (Flammpunkt ≤ 60 ° C oder 140° F) genutzt werden, da Leckagen zu Explosion oder Feuer führen kann. Deublin Drehdurchführungen müssen gemäß den Standardsicherheitsrichtlinien für das verwendete Medium eingesetzt werden. Die EInsatzumgebung muss gut belüfteten sein. Die Nutzung unserer Produkte mit gefährlichen oder korrosiven Medien ist strikt untersagt.
Bei anderen Betriebsbedingungen als in einem Deublin Katalog oder einer IC-Zeichnung (Interface Control) angegeben, wenden Sie sich an die technische Abteilung von Deublin.
WICHTIG
Eine Deublin Drehdurchführung ist ein Präzisionsteil und muss dementsprechend behandelt werden. Es ist ein dynamisches Abdichtungselement - nicht einfach ein "Stopfen". Falsche Verwendung oder Installation kann zu vorzeitiger Leckage oder Ausfall führen. Obgleich Deublin Drehdurchführungen in höchster Qualität und Präzision gefertigt werden, bleiben sie dennoch ein Verschleißteil. Es ist wichtig, dass sie periodisch inspiziert und bei abgenutzten Dichtungen ausgetauscht oder repariert werden, um Konsequenzen aus unerwünschter Leckage zu vermeiden.
Diese Anweisungen stellen allgemeine Richtlinien dar. Sie enthalten keine Informationen zu Installationen, Gebrauch oder Wartung von Drehdurchführungen. Käufer und Anwender von Deublin Drehdurchführungen müssen sicher stellen, dass sie genügend Erfahrung und Training im Umgang mit Deublin Drehdurchführungen haben, bevor sie deren Installation/Betrieb vornehmen. Die grundlegende Verantwortung für den sicheren und effizienten Umgang mit Deublin Drehdurchführungen verbleibt beim Kunden und dessen Mitarbeitern. Auf Anfrage wird Deublin seinen Kunden jegliche Unterstützung zum Gebrauch der Produkte zukommen lassen.