Zertifizierungen

ISO 9001

ISO 9001 USA

ISO 9001-Zertifikat, in englischer Sprache, für die Firma Deublin in Waukegan, Illinois

ISO 9001 Deutschland

ISO 9001-Zertifikat, in deutscher Sprache, für die Deublin GmbH in Mainz

ISO 9001 Italien

ISO 9001-Zertifikat, in englischer Sprache, für Deublin Italiana in Monteveglio

ISO 9001 China

ISO 9001-Zertifikat, in englischer Sprache, für Deublin Dalian

ISO 9001 Brasilien

ISO 9001-Zertifikat, in englischer Sprache, für Deublin Brasil in Sao Paulo

ISO 9001 U.K.

ISO 9001-Zertifikat, in englischer Sprache, für Deublin Ltd. in Andover, England

ISO 14001

ISO 14001 Deutschland

ISO 14001-Zertifikat, in deutscher Sprache, für die Deublin GmbH in Mainz

ISO 14001 LTD DE

ISO 14001-Zertifikat, in englischer Sprache, für Deublin LTD

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

AEO Deutschland

Bescheinigung des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, in englischer Sprache, für die Deublin GmbH in Mainz

AEO Deutschland (DE)

Zertifizierung als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter in deutscher Sprache für die Deublin GmbH in Mainz

C-TPAT-Logo

C-TPAT

Die Firma Deublin in Waukegan, Illinois, ist Mitglied der Zoll- und Handelspartnerschaft gegen den Terrorismus und hat die Statusprüfungsnummer 56417798.

Konflikt-Materialien

Gemäß Abschnitt 1502 des Dodd-Frank-Gesetzes sind bestimmte Unternehmen dazu verpflichtet, die von ihnen verwendeten Konfliktmineralien offenzulegen und gegebenenfalls einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Diese Offenlegungspflicht gilt für alle Unternehmen, die nach den Abschnitten 13(a) und 15(d) des Securities Exchange Act berichtspflichtig sind.

 

Deublin respektiert Abschnitt 1502 des Dodd-Frank-Acts – Konfliktmineralien und ist bestrebt, seine Lieferanten in alle gesetzlichen Regelungen einzubeziehen.

 

Wir erklären, dass die Produkte von Deublin nach bestem Wissen und Gewissen keine Konfliktmineralien enthalten. Eine genaue Aussage über die Herkunft der Rohstoffe kann jedoch nicht getroffen werden.

 

Download der Konfliktmineralien-Erklärung

RoHS-Richtlinie

Die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) regelt die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (EEE), wie in Artikel 3 Absatz 1 und 2 sowie Anhang I definiert. Da die Deublin-Drehdurchführung ein rein mechanisches Gerät ist, fällt sie nicht unter die RoHS-EU-Richtlinie.

 

Die Gesetzgebung verlangt hierfür weder Zertifikate noch Erklärungen, Berichte oder Kennzeichnungen. Es gilt das Prinzip der Konformitätsvermutung.

 

Download RoHS-Erklärung

 

Download der RoHS-Erklärung für die Serien 1103 und 1113

REACH-Verordnung

Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die von Chemikalien ausgehen können, verbessern soll. Zudem fördert sie alternative Methoden zur Gefahrenbewertung von Stoffen, um die Zahl der Tierversuche zu verringern. Deublin ist ein nachgeschalteter Anwender im Sinne der REACH-Verordnung. Das Unternehmen ist weder Hersteller noch Händler von chemischen Stoffen.

 

Download REACH-Erklärung

Maschinenrichtlinie

Die Richtlinie 2006/42/EG der Europäischen Union betrifft Maschinen und bestimmte Maschinenteile und soll ein einheitliches Niveau des Schutzes und der Unfallverhütung für Maschinen und unvollständige Maschinen gewährleisten. Die Deublin-Drehdurchführungen gelten nicht als funktionsfähige Maschinen oder unvollständige Maschinen im Sinne dieser Richtlinie. Sie erfüllen jedoch die darin festgelegten grundlegenden Anforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz.

 

Download Maschinenrichtlinie